ab
1801
|
linkes Rheinufer --> archivische Entwicklung lief
aufgrund der formalen Gleichstellung der linksrheinischen mit den inner-französischen
Departements analog zu der Frankreichs |
1796
|
26.10. --> französisches Archivgesetzes --> zentrale
Departementarchive geschaffen --> vordringliche Aufgabe zunächst die Übernahme des Schriftguts
der französischen Verwaltung |
|
Regierungsarchive entstanden in Trier
(Verwaltungssitz des Saar-Departements), in Koblenz (Sitz des Rhein-Mosel-Departements), in Aachen (Sitz des
ehemaligen Rur-Departements), in Düsseldorf (Residenz des Großherzogtums Berg, Sitz des 1808
eingerichteten Rhein - Departements)
--> wichtigste Aufgabe: Ordnung und Erschließung des jüngeren
Verwaltungsschriftgutes aus der französischen Zeit für administrative
Zwecke, die vor Ort lagernden Fonds aus der Zeit des Alten Reiches erfassen, ordnen und erschließen;
Altregistratur für die preußischen Regierungen, deren Aufsicht sie unterstanden |
1816
|
Gründung des Regierungsarchivs Koblenz
(Regierungsbezirk Koblenz = Sprengel) Übergang der Rheinprovinz und ihrer einzelnen Teile an Preußen |
|
Archiv in Koblenz administrativ von der
Bezirksregierung gelöst --> organisatorisch eine Trennung von Archiv und Behördenregistratur |
1831 |
12.05. --> Koblenzer Archiv als Provinzialarchiv dem Oberpräsidenten unterstellt |
1832 |
29.02. --> durch einen Erlaß des
Oberpräsidenten Provinzialarchiv mit seinem Sprengel seinem Zweck übergeben
= Gründung des Preußischen Provinzialarchivs (Regierungsbezirke Koblenz und Trier = Sprengel);
zum Regierungsbezirk Koblenz gehörte die Exklave Wetzlar; der
Regierungsbezirk Trier umfasste auch das Gebiet des heutigen Saarlandes |
1834 |
Erweiterung des Archivsprengels des Provinzialarchivs
Koblenz durch die Eingliederung des sachsen-coburgischen Fürstentums Lichtenberg, als Landkreis
St. Wendel in den preußischen Regierungsbezirk Trier |
1861 |
Umbenennung Provinzialarchiv Koblenz in Staatsarchiv
Koblenz |
1866 |
Eingliederung des Landesteils Meisenheim der Landgrafschaft Hessen- Homburg als Landkreis Meisenheim in den preußischen Regierungsbezirk
Koblenz (1932 wird der Landkreis mit dem Kreis Kreuznach vereinigt) --> Erweiterung des
Archivsprengels des Staatsarchivs Koblenz auf diesen Landkreis |
1920 |
Bildung des Saargebietes aus Teilen des preußischen
Regierungsbezirks Trier und des bayrischen Rheinkreises --> Verkleinerung des Archivsprengels des Staatsarchivs Koblenz |
1932 |
Ausgliederung des Kreises Wetzlar aus der
Rheinprovinz/dem Regierungsbezirk Koblenz und der Zuordnung zur Provinz Hessen- Nassau,
Regierungsbezirk Wiesbaden; die Kompetenz des Staatsarchivs Koblenz geht an das Staatsarchiv Wiesbaden über; die Abgabe der entsprechenden Bestände nach
Wiesbaden erfolgt 1937 |
1937 |
Eingliederung des Fürstentums Birkenfeld (seit 1919
Provinz des Freistaats Oldenburg) in den Regierungsbezirk Koblenz als Landkreis Birkenfeld, und
Vergrößerung dessen um den bei der Bildung des Saargebietes verbliebenen Restkreis St. Wendel (Sitz Baumholder)
--> Erweiterung der Kompetenz des Staatsarchivs Koblenz auf den Landkreis Birkenfeld |
1945 |
Ende des Zweiten Weltkrieges = Ende des preußischen
Archivwesens |
1946 |
mit Bildung des Landes Rheinland-Pfalz wurde 1946
eine Landesarchivverwaltung mit Sitz in Koblenz eingerichtet, welcher die Staatsarchive Koblenz und Speyer
untergeordnet sind; das Staatsarchiv Koblenz wird jetzt zuständig für alle obersten und oberen
Landesbehörden, sowie für die Mittel- und Unterbehörden in den Regierungsbezirken Koblenz, Trier, Montabaur
und Rheinhessen (Mainz) |
1957 |
Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik
Deutschland als Bundesland; in Saarbrücken wird ein saarländisches Landesarchiv eingerichtet --> Erlöschen
der Kompetenz des Staatsarchivs Koblenz für die saarländischen Gebiete |
1968/69 |
Reduzierung der Zahl der Regierungsbezirke in Rheinland-Pfalz von
fünf auf drei im Zuge der Verwaltungsreform (Angliederung des Regierungsbezirks Montabaur an den Regierungsbezirk
Koblenz, Bildung des Regierungsbezirks Rheinhessen-Pfalz aus der Pfalz und dem Regierungsbezirk
Rheinhessen) --> Zuständigkeit Koblenz: Regierungsbezirke Koblenz und Trier; Zuständigkeit Speyer:
Regierungsbezirk Speyer |
1975 |
neue Kompetenz des Staatsarchivs Koblenz gegenüber für das ganze Land Rheinland- Pfalz zuständigen Behörden, namentlich den Ministerien (--> Ausdehnung
des Sprengels über das ganze Bundesland), wird nun durch die Änderung der Bezeichnung in
Landeshauptarchiv zum Ausdruck gebracht |
2000 |
Auflösung der Regierungsbezirke (jetzt Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier und Struktur-
und Genehmigungsdirektionen (SGD) in Koblenz (Nord) und
Neustadt an der Weinstraße (Süd)); Zuständigkeit der Archive wird nun durch die Aufzählung der jeweils
zu den ehemaligen Regierungsbezirken zugehörigen Landkreise definiert |