Archivgeschichte Landeshauptarchiv Koblenz

 

ab 1801

linkes Rheinufer --> archivische Entwicklung lief aufgrund der formalen Gleichstellung der linksrheinischen mit den inner-französischen Departements analog zu der Frankreichs

1796

26.10. --> französisches Archivgesetzes --> zentrale Departementarchive geschaffen --> vordringliche Aufgabe zunächst die Übernahme des Schriftguts der französischen Verwaltung

Regierungsarchive entstanden in Trier (Verwaltungssitz des Saar-Departements), in Koblenz (Sitz des Rhein-Mosel-Departements), in Aachen (Sitz des ehemaligen Rur-Departements), in Düsseldorf (Residenz des Großherzogtums Berg, Sitz des 1808 eingerichteten Rhein - Departements) --> wichtigste Aufgabe: Ordnung und Erschließung des jüngeren Verwaltungsschriftgutes aus der französischen Zeit für administrative Zwecke, die vor Ort lagernden Fonds aus der Zeit des Alten Reiches erfassen, ordnen und erschließen; Altregistratur für die preußischen Regierungen, deren Aufsicht sie unterstanden

1816

Gründung des Regierungsarchivs Koblenz (Regierungsbezirk Koblenz = Sprengel) Übergang der Rheinprovinz und ihrer einzelnen Teile an Preußen

Archiv in Koblenz administrativ von der Bezirksregierung gelöst --> organisatorisch eine Trennung von Archiv und Behördenregistratur

1831

12.05. --> Koblenzer Archiv als Provinzialarchiv dem Oberpräsidenten unterstellt

1832

 29.02. --> durch einen Erlaß des Oberpräsidenten Provinzialarchiv mit seinem Sprengel seinem Zweck übergeben = Gründung des Preußischen Provinzialarchivs (Regierungsbezirke Koblenz und Trier = Sprengel);  zum Regierungsbezirk Koblenz gehörte die Exklave Wetzlar; der Regierungsbezirk Trier umfasste auch das Gebiet des heutigen Saarlandes

1834

Erweiterung des Archivsprengels des Provinzialarchivs Koblenz durch die Eingliederung des sachsen-coburgischen Fürstentums Lichtenberg, als Landkreis  St. Wendel in den preußischen Regierungsbezirk Trier

1861

Umbenennung Provinzialarchiv Koblenz in Staatsarchiv Koblenz

1866

Eingliederung des Landesteils Meisenheim der Landgrafschaft Hessen- Homburg als Landkreis Meisenheim in den preußischen Regierungsbezirk Koblenz (1932 wird der Landkreis mit dem Kreis Kreuznach vereinigt) --> Erweiterung des Archivsprengels des Staatsarchivs Koblenz auf diesen Landkreis

1920

Bildung des Saargebietes aus Teilen des preußischen Regierungsbezirks Trier und des bayrischen Rheinkreises --> Verkleinerung des Archivsprengels des Staatsarchivs Koblenz

1932

Ausgliederung des Kreises Wetzlar aus der Rheinprovinz/dem Regierungsbezirk Koblenz und der Zuordnung zur Provinz Hessen- Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden; die Kompetenz des Staatsarchivs Koblenz geht an das Staatsarchiv Wiesbaden über; die Abgabe der entsprechenden Bestände nach Wiesbaden erfolgt 1937

1937

Eingliederung des Fürstentums Birkenfeld (seit 1919 Provinz des Freistaats Oldenburg) in den Regierungsbezirk Koblenz als Landkreis Birkenfeld, und Vergrößerung dessen um den bei der Bildung des Saargebietes verbliebenen Restkreis St. Wendel (Sitz Baumholder) --> Erweiterung der Kompetenz des Staatsarchivs Koblenz auf den Landkreis Birkenfeld

1945

Ende des Zweiten Weltkrieges = Ende des preußischen Archivwesens

1946

mit Bildung des Landes Rheinland-Pfalz wurde 1946 eine Landesarchivverwaltung mit Sitz in Koblenz eingerichtet, welcher die Staatsarchive Koblenz und Speyer untergeordnet sind; das Staatsarchiv Koblenz wird jetzt zuständig für alle obersten und oberen Landesbehörden, sowie für die Mittel- und Unterbehörden in den Regierungsbezirken Koblenz, Trier, Montabaur und Rheinhessen (Mainz)

1957

Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland als Bundesland; in Saarbrücken wird ein saarländisches Landesarchiv eingerichtet --> Erlöschen der Kompetenz des Staatsarchivs Koblenz für die saarländischen Gebiete

1968/69

Reduzierung der Zahl der Regierungsbezirke in Rheinland-Pfalz von fünf auf drei im Zuge der Verwaltungsreform (Angliederung des Regierungsbezirks Montabaur an den Regierungsbezirk Koblenz, Bildung des Regierungsbezirks Rheinhessen-Pfalz aus der Pfalz und dem Regierungsbezirk Rheinhessen) --> Zuständigkeit Koblenz: Regierungsbezirke Koblenz und Trier; Zuständigkeit Speyer: Regierungsbezirk Speyer

1975

neue Kompetenz des Staatsarchivs Koblenz gegenüber für das ganze Land Rheinland- Pfalz zuständigen Behörden, namentlich den Ministerien (--> Ausdehnung des Sprengels über das ganze Bundesland), wird nun durch die Änderung der Bezeichnung in Landeshauptarchiv zum Ausdruck gebracht

2000

Auflösung der Regierungsbezirke (jetzt Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier und Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) in Koblenz (Nord) und Neustadt an der Weinstraße (Süd)); Zuständigkeit der Archive wird nun durch die Aufzählung der jeweils zu den ehemaligen Regierungsbezirken zugehörigen Landkreise definiert