Die Bodereform, die mit der entsprechenden Verordnung der Provinzialverwaltung Sachsen vom 3. Sept. 1945 in der Damaligen sowjetischen Besatzungszone begann, erfüllt die jahrhundertealten Forderungen der deutschen Landarbeiter und landarmen Bauern nach Aufteilung des Großgrundbesitzes. In Besitzurkunden wird die schuldenfreie Übertragung von Land rechtskräftig dokumentiert.