Siehe dazu:

Online-Beständeübersicht siehe unter http://www.lad-bw.de/glak

Generallandesarchiv Karlsruhe. Gesamtübersicht der Bestände, bearbeitet von Konrad Krimm, Corinna Pfisterer und Franz-Josef Ziwes, Stuttgart 1998 (= Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Serie E, Heft 2).

 

Die Brauersche Rubrikenordnung von 1801/1803

          a) vorgeschriebenen "Generalia" und

          b) den auf Regionen und Orte

              (Ortspertinenz = topographisches System)     
              bezogenen "Spezialia"
              sowie auf die rubrikenmäßigen Pertinenzen,
              d.h. ursprünglich 266 Schlagwörter zwischen
               "Absterben" und "Zwangsanstalten"

         1. die sog. Ortspertinenz und

         2. der starre Thesaurus bei der Rubrikenbildung (Sachpertinenz)

wurden zum Leitgedanken der archivischen Tektonik und haben in Baden die älteren Archivordnungen zerstört. Das System band viel  Arbeitskraft. Außerdem zeigte sich bei der stets dynamischen Verwaltung, dass ein festes alphabetisches - also nicht sachsystematisches - Schlagwortsystem mit der Verwaltungswirklichkeit auf Dauer nicht Schritt halten konnte. So war z.B. der technische Fortschritt mit Eisenbahn oder Rheinkorrektur in dem System nicht sinnvoll unterzubringen. Um die Benutzbarkeit und Überschaubarkeit der sich zu wahren Ungetümen auswachsenden Bestände war es zunehmend schlechter bestellt, ganz abgesehen von den Unstimmigkeiten und Unsinnigkeiten, die den Archivaren durch das unzeitgemäße Rubrikengerüst aufgenötigt wurden.

- 120.000 Faszikel zu den badischen Orten von A bis Z, zusammengestellt aus allen Archiven, die in das GLAK gelangt waren

- Der Bestand wurde noch lange erweitert durch Ablieferungen moderner Behörden

- Erst 1970 wurde die Verzeichnung des Riesenbestandes beendet.

- In der neuen Gesamtübersicht der Bestände widmet sich ein eigener Band den Ortsakten. Darin werden bei jedem Ort die 
  Herrschaftsverhältnisse vor 1800 genannt, um wenigstens einen Hinweis zu den denkbaren Provenienzverhältnissen in die Hand zu
  geben

 

Die Einführung des Provenienzprinzips 1878

        - der Ministerien

        - der Gesandtschaften und

        - der zentralen Behörden,

auch wenn die auftragsmäßige Einrichtung eines großherzoglichen Familienarchivs, sowie eines Haus- und Staatsarchivs (heute Bestände 46- 60)  die Klarheit provenienzgerechter Bestände entgegenstand. Bei den o.g. Beständen handelt es sich um die sogenannten Neuen Reposituren.

 

    Beständestruktur ab 1918

1. die überwiegend pertinenzmäßig geordneten Archive aus der Zeit des Alten Reiches (heute Bestände 70 - 229) und dei Urkunden- und Amtsbuchselekte (heute Bestände 1- 45 und 65 - 68)

2. die "Neueren Reposituren", in welche die Ministerialbestände mit den jeweils nachgeordneten Behörden und Gerichten zusammengefaßt waren (heute Bestände 230ff.) 

Dazu kamen:

- Selekte des Haus- und Staatsarchivs  (46-52), 

- Schriftgut der Hofbehörden (53-59)

- des Landtags (231) und

- Oberrechnungskammer (232) 

zentrale und staatliche Überlieferung des Landes Baden während seines Bestehens von 1806 bis 1945

 

Neuaufstellung der Bestände seit 1939 durch Manfred Krebs

 

Die neue Beständesystematik der Kurzübersicht von 1998

Fünf Hauptgruppen:

  1. Institutionen und Herrschaften des Alten Reichs:

(Vor allem Urkunden, Akten, und Amtsbücher geistlicher und weltlicher Territorien: Baden, Kurpfalz, Vorderösterreich, Ritterkantone, Hochstifte (Basel, Konstanz, Speyer, Straßburg), von Stiften, Klöstern, Ritterorden und Städten; Spezialakten der kleineren Ämter und Orte.)

    2.  Haus- und Staatsarchiv (46-52), Großherzogliches Familienarchiv, Hofbehörden (53-69)

    3.  Landtag, Behörden und Gerichte seit 1800:

Vor allem:  Badischer Landtag; Rechnungshof; Badische Ministerien; Akten badischer Ober-, Mittel- und Unterbehörden und badischer Gerichte; Akten, Ranglisten und Stammrollen des XIV. Armeekorps (1810-1820); Unterlagen von Reichs- und Bundesbehörden im Regierungsbezirk Karlsruhe.

    4.  Sonderbestände

    5.  Nichtstaatliche Archive und Nachlässe

Die erste und dritte Hauptgruppe  scheiden nicht nur die Überlieferung aus der Zeit des Ancien Régime von den Aktenbeständen der modernen Behörden und damit auch die Pertinenz- von den Provenienzbeständen, sondern sie heben sich auch deutlicher als bei Krebs vom nichtstaatlichen Schriftgut ab, das in einer eigenen Hauptgruppe (5. Hauptgruppe) zusammengefasst ist. Gleichsam als Bindeglied zwischen der ersten und dritten fungiert die 2. Hauptgruppe (Haus- und Staatsarchiv etc.), in der Pertinenz- und Provenienzbestände aus der Zeit vor und nach 1800 vereinigt sind. Die gattungsspezifischen Selekte und Sammlungen sind unter der 4. Hauptgruppe (Sonderbestände) ausgewiesen. Freilich sind auch hier Kompromisslösungen unumgänglich, da neben den Urkunden- und  Amtsbuchselekten strenggenommen auch die meisten älteren Aktenbestände sowie das Haus- und Staatsarchiv als Pertinenzselekte anzusehen sind und demnach eigentlich in die Gruppe der Sonderbestände gehörten.

Das Gros der Veränderungen gegenüber der Krebsschen Tektonik konzentriert sich auf die in der 3. Hauptgruppe zusammengefasste Überlieferung des badischen Landtages sowie der Behörden, Gerichte und öffentlichen Institutionen seit etwa 1800. Sämtliche einschlägigen Bestände wurden hier in eine Systematik gebracht, die sich am Idealtypus eines dreistufigen Verwaltungsaufbaus mit der "klassischen" Ressortgliederung orientiert:
- Gesamtstaat
- Justiz
- Kultus
- Inneres und Soziales
- Wirtschaft  und Finanzen
- Krieg

Die Überlieferung der Reichs- und Bundesbehörden sowie der NSDAP erscheint unter eigenen Rubriken

Bei den nach der Herkunftsgemeinschaft aufgestellten Beständen stand in der Regel die abliefernde Behörde Pate für den Bestandsnamen. Insofern ist dieser bisweilen eher als Orientierungsmerkmal denn als provenienzgerechte Bestandsbeschreibung zu betrachten.