Badische Archivgeschichte
Das Generallandesarchiv Karlsruhe
15.
Jh. Markgräfliches Archiv auf der
Burg Baden
1535
Trennung Badens in zwei Linien: Baden-Durlach
und Baden-Baden
Baden-Durlach
Das
markgräfliche Archiv ist zunächst in Pforzheim
1565 Mit der Verlegung der badischen Residenz befindet
sich nun das Archiv in der Karlsburg zu Durlach.
1689 Dieses Gebäude gerät im Pfälzischen
Erbfolgekrieg in Brand. Ein Teil war aber zuvor schon nach Basel, wo die
Herrscherfamilie den „Markgräfler Hof“ besaß, in Sicherheit gebracht
worden. Dort verbleibt es bis 1777.
Baden-
Baden
1689 Das Baden-Badener Archiv erleidet große Verluste
infolge des Pfälzischen Erbfolgekrieges.
1691 Auf einem Schloss des Hauses Baden-Baden in Böhmen
wird ein Teil des Archivs durch einen Brand vernichtet
1727
Das Archiv wird in die neue Residenz Rastatt verlegt.
1771 Die Linie Baden-Baden stirbt aus, das Gebiet wird
mit der Markgrafschaft Baden-Durlach vereinigt.
1792 Zusammenlegung des Basler und des Rastatter Archivs
an den neuen Standort Karlsruhe
1801 Der Geheime Rat Friedrich Brauer verfasst eine „Archivordnung
und Instruktion“. Danach sollen Archive und Registratur nach einem gleichen
Plan angelegt werden. Das ganze Jahrhundert hindurch dominiert das Pertinenzprinzip,
die Archivalien werden nach Schlagworten wie „Zehntrecht“, „Kirchenbaulichkeiten“
geordnet. Die neue Archivordnung macht eine Neuerstellung der Repertorien
notwendig.
1802 Reichsdeputationshauptschluss: Territoriale
Entschädigung deutscher Fürsten für den Verlust linksrheinischer Gebiete an
Frankreich durch Mediatisierung und Säkularisierung. Die Archive der mediatisierten und
säkularisierten Herrschaften fallen nach dem Prinzip der Rechtsnachfolge an
den neuen Eigentümer der Herrschaft (Archivfolge) oder werden nach „Ortspertinenz“
geteilt, sobald mehrere Parteien Ansprüche geltend machen. Die Säkularisierung
bereichert das Karlsruher Archiv mit neuen Beständen aus den Archiven der
Bischöfe von Speyer und Konstanz, der Ritterorden und Klöster wie Salem, St.
Blasien, St. Peter und Frauenalb.
Die Mediatisierung erbringt
ebenfalls einen erheblichen Bestandszuwachs:
Das Kurpfälzische Archiv wird auf Karlsruhe und München verteilt.
Die vorderösterreichischen Archivalien werden auf Baden, Württemberg und
Bayern verteilt.
1803 Neuorganisation des badischen Archivwesens:
Das Karlsruher Archiv wird zum General-Landesarchiv
erklärt, daneben bestehen noch weitere Provinzialarchive, z. B. in
Meersburg und Mannheim, das Karlsruher Provinzialarchiv besteht nur auf dem
Papier.
1826
und
1840 Auflösung der Provinzialarchive, deren Bestände
werden nach Karlsruhe gebracht. Das Generallandesarchiv behält aber weiterhin
seinen Namen.
1872 General-Landesarchiv als einziges Archiv des
Großherzogtum Baden
1887 Einführung des Provenienzprinzips im
General-Landesarchiv durch Friedrich von Weech
1905 Das Generallandesarchiv kann sein neues von
Friedrich Ratzel entworfenes Domizil beziehen.
1939 Um
die Bestände zu schützen verbringt man sie zunächst an den Bodensee
1940 Aufbewahrung
der Bestände in Straßburg
1944
Die Unterbringung der Bestände in den Bergwerksstollen von Heilbronn
gelingt nur zum Teil, da die alliierten Truppen zu rasch Richtung Deutsches
Reich vordringen.
Nach dem Krieg konnten die Archivalien unbeschädigt
wieder nach Karlsruhe zurückgebracht werden. Der durch einen Luftangriff
zerstörte Verbindungsgang zwischen Verwaltungsgebäude und Magazin stellte
man in den sechziger Jahren endgültig wieder her.
1945-1952
Generallandesarchiv Karlsruhe als Archiv des Landesbezirks Baden des
Landes Württemberg-Baden
1952-1971
Generallandesarchiv Karlsruhe als Archiv des Regierungsbezirks
Nordbaden
1952-1974
Das Staatsarchiv Freiburg ist eine Außenstelle des
Generallandesarchivs
1972
Generallandesarchiv Karlsruhe als Archiv des Regierungsbezirks
Karlsruhe
1991 Das Generallandesarchiv Karlsruhe und das
Staatsarchiv Freiburg tauschen in großen Umfang Archivalien aus. Die
Kompetenzen der beiden Archive werden neu geregelt:
Staatsarchiv Freiburg |
GLA Karlsruhe |
|
Territorien
des Alten Reiches bis zum Anfall an Baden |
Zentralbehörden
des Landes Südbaden 1945-1952 |
Zentralbehörden
des Landes Baden 1806-1945 |
Mittel-
und Sonderbehörden im Regierungsbezirk Freiburg ab 1806 |
Mittel-
und Lokalbehörden im Regierungsbezirk Karlsruhe ab 1806 |
Gerichte
mit Sitz im ehemaligen Regierungsbezirk Südbaden ab 1806 (Amtsgerichte
Rastatt, Baden-Baden und Gernsbach erst seit der Errichtung des
Landgerichtes Baden-Baden) |
Gerichte
mit Sitz im ehemaligen Regierungsbezirk Nordbaden ab 1806 (außerdem
Amtsgericht Rastatt, Baden-Baden und Gernsbach bis zur Errichtung des
Landgerichtes Baden-Baden 1950) |