Die Darstellung stellt zwar nicht die Herzogserhebung von Eberhard V. dar, zeigt aber am Beispiel eines Grafen von Württemberg, wie man sich eine Standeserhöhung oder Belehnung durch den Kaiser vorzustellen hat.

Orginal: Holzschnitt von Hans Burkmaier aus dem 1493 in Augsburg gedruckten "Buch der Lehnsrecht", Staats- und Stadtbibliothek Augsburg