1495 | Auf dem Reichstag zu Worms erhebt Kaiser Maximilian Württemberg zum Herzogtum. Anschließend erläßt Eberhard im Barte die erste Landesordnung, die durch ihre Rechtsvereinheitlichung und Rechtssicherung Württemberg entgültig zum Territorialstaat macht. |
1514 | Der Versuch Herzog Ulrichs, die Steuern anzuheben, führt im Remstal zum Bauernaufstand des "Armen Konrad". Da ihn Ulrich nur mit Unterstützung der Landschaft niederschlagen kann, erhält diese im Tübinger Vertrag als württembergische "Verfassung" weitreichende Privilegien (Steuerbewilligungsrecht, Vetorecht bei Veräußerung von Landesteilen, Mitsprache bei Entscheidung über Frieden und Krieg, Mitsprache bei Gesetzgebung, Recht auf Freizügigkeit und auf ordentliche Gerichtsverfahren). |
1519 | Nach dem Überfall Ulrichs auf die Reichsstadt Reutlingen wird er vom Schwäbischen Bund aus seinem Herzogtum vertrieben. |
1520 | Württemberg wird Habsburgischer Besitz. |
1525 | Die soziale und politische Unzufriedenheit der Landbevölkerung führt zum Bauernaufstand, den der österreichische Statthalter Georg Truchseß von Waldburg gewaltsam niederschlagen läßt. |
1534 | Nach der Schlacht von Lauffen erlangt Ulrich, wenn auch zunächst nur als österreichisches Lehen, sein Herzogtum zurück und führt die Reformation ein. |
1535 | Die vierzehn unter württembergischer Landeshoheit stehenden Klöster werden eingezogen und die katholische Messe durch den protestantischen Predigtgottesdienst ersetzt. |
1536 | Die erste Kirchenordnung versucht eine theologisch zwischen Luther und Zwingli vermittelnde Art der Reformation einzuführen, was bis heute die Württembergische Landeskirche prägt. |
1552 | Die Landesordnung führt zu einer Neuorganisation der zentralen Landesverwaltung. Es entsteht der Oberrat für Äußeres, Inneres, Justiz und Polizei, die Rentkammer für die Güter- und Finanzverwaltung und der Kirchenrat (Konsistorium) für geistliche Angelegenheiten und die kirchliche Güterverwaltung. Diese drei Ratskollegien bilden bis 1806 den Mittelpunkt der Landesverwaltung. |
1555 | Das stark vom römischen Recht geprägte "Württembergische Landrecht" wird zur Regelung des Zivil- und Prozeßrechts eingeführt. Nach seiner Erneuerung 1567 bleibt es bis zur Einführung des BGB im Jahr 1900 in Kraft. |
1559 | Die verschiedenen durch die Reformation bedingten Ordnungen über das Kirchen- Schul und Bildungswesen werden in der "Großen Kirchenordnung" zusammengefaßt. |
1565 | Der Landtag erklärt das Augsburgische und das Württembergische Bekenntnis zur alleinigen Landesreligion, der Herzog verzichtet auf das ius reformandi. Damit ist die Reformation entgültig abgeschlossen. |
1599 | Nach der Ablösung der württembergischen Afterlehenschaft von Österreich im Prager Vertrag kommt es zwischen dem Herzog und der Landschaft zum Konflikt über ein stehendes Heer, der bis zum Ende des Alten Reiches andauert. |
1628/29 | Gründung des Geheimen Rats als Beraterstab des Herzogs und als oberste Landesbehörde, die den bestehenden drei Zentralbehörden übergeordnet wird. Der Geheime Rat ist jedoch nicht nur dem Herzog, sondern auch der Landschaft verpflichtet. |
1634 | Nach der Schlacht von Nördlingen flieht der Herzog nach Straßburg. Württemberg wird als Mitglied der Union schwer verwüstet, territorial verkleinert und von kaiserlichen Kommissaren verwaltet. Eine große Pestepedemie dezimiert die Bevölkerung noch mehr. |
1648 | Im Westfälischen Frieden wird Württemberg mit schwedischer Hilfe wieder voll restituiert. |
1649 | Im Rahmes des Wiederaufbaus des Landes nach dem Dreißigjährigen Krieg führt Württemberg als erster deutscher Staat die allgemeine Volksschulpflicht ein. |
1688-1697 | Im Pfälzischen Erbfolgekrieg ist Württemberg schutzlos den französischen Armeen ausgeliefert. Zahlreiche Dörfer und Städte werden zerstört, das Land muss hohe Kontributionszahlungen leisten. |
1699 | Nach der letzmaligen Einberufung des Landtags beginnt Herzog Eberhard Ludwig den Absolutismus zu praktizieren. Die Funktion des Landtags nehmen Ausschüsse wahr, die vom Herzog gelenkt werden. |
1715 | Verlegung der herzoglichen Residenz von Stuttgart ins neuerrichtete Barockschloss in Ludwigsburg. Der Herzog betreibt eine Kabinettsregierung, d.h. er regiert nicht mehr im Ratskollegium sondern allein im Kabinett und verkehrt mit seinen Räten nur noch schriftlich. |
1717 | Mit der Errichtung des Konferenzministeriums wird der Geheime Rat entmachtet. |
1724 | Erstmals Aufstellung eines stehenden Heeres. |
1733 | Nach dem Tod Herzog Eberhard Ludwigs kommt die (bis 1797) katholische Linie Württemberg-Winnental an die Macht. Preußen, England und Dänemark garantieren mit den Religionsversalien den uneingeschränkten Fortbestand der evangelischen Konfession in Württemberg. Das Volk begegnet der barocken Prachtentfaltung der absolutistischen Herzöge mit einer Hinwendung zum Pietismus. |
1770 | Nachdem die Landschaft den Herzog wegen fortgesetztem Verfassungsbruch beim Reichshofrat in Wien jahrelang verklagt hat, wird ihr in allen Anklagepunkten recht gegeben. Im "Erbvergleich" muß der Herzog die alte starke Stellung der Landschaft anerkennen und die alte Ordnung wieder herstellen. Anstelle des herzoglichen Absolutismus tritt nun ein "Landschaftsabsolutismus". |
1770 | Gründung der Hohen Karlsschule als Militärakademie, 1781 von Kaiser Joseph II. zur Universität erhoben wird sie 1794 aus Geldmangel aufgelöst. |
1796 | Im Sonderfrieden mit Frankreich muß Württemberg alle linksrheinischen Besitzungen abtreten, nachdem schon 1793 Mömpelgart verloren gegangen ist. |
1803 | Im Reichsdeputationshauptschluß erhält Württemberg als Ersatz für die linksrheinischen Gebiete die Fürstpropstei Ellwangen, die Reichsabtei Zwiefalten, die Frauenklöster Heiligkreuztal, Rottenmünster und Margrethausen, das Ritterstift Comburg, die Abtei Schöntal und das adelige Damenstift Oberstenfeld sowie die Reichsstädte Aalen, Esslingen, Giengen, Heilbronn, Reutlingen, Rottweil, Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Hall und Weil der Stadt. Die neuerworbenen Gebiete werden aber nicht in den dualistischen Ständestaat Württemberg eingegliedert sondern als absolutistischer Staat Neuwürttemberg von Ellwangen aus regiert. Außerdem wird der Herzog in den Kurfürstenstand erhoben. |
1805 | Im Vertrag von Brünn und im Frieden von Preßburg erhält Württemberg von Österreich Hohenberg, Nellenburg, die Landvogtei Schwaben, Ehingen, die "5 Donaustädte" außer Waldsee, ferner erwirbt es Besitzungen der geistlichen Ritterorden und die Souveranität über reichsritterschaftliche Territorien. Da Kurfürst Friedrich im Frieden von Preßburg die volle Souveranität zugesichert wird, hebt er die landständische Landesverfassung auf. |